Aktuelles

Tierarzneimittelgesetz 2022
Nach dem im September 2021 verabschiedeten TAMG dürfen seit 28.01.2022 frei verkäufliche Arzneimittel, die keine Veterinär-Zulassung (ad us. vet) haben, nicht mehr durch Tierbesitzer/ Tierhalter und Tierheilpraktiker verabreicht werden.

Darunter fällt der Großteil der homöopathischen und spagyrischen Einzelmittel (auch: Schüßler-Salze) sowie andere Mittel aus dem "alternativen" Bereich.

Eine Verordnung bzw. Umwidmung im Einzelfall ist nur noch durch einen Tierarzt möglich.

 

Dies bedeutet, dass eine Behandlung nur noch möglich ist, wenn für das Tier eine Verschreibung eines Tierarztes vorliegt - egal ob das Tier der Lebensmittelgewinnung dient oder nicht.

Dies stellt leider eine deutliche Einschränkung bei der naturheilkundlichen Behandlung unserer Lieblinge dar. Eine tiefgreifende, ganzheitliche Behandlung z.B. chronisch erkrankter Tiere gestaltet sich dadurch äußerst schwierig.

 

Am 24.01.2022 wurde eine einstweilige Anordnung zum Verbot der Anwendung wegen „Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit“  durch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Bis 30.06.2022 haben wir noch die Chance, etwas dagegen zu unternehmen.


Bitte unterstützt die Petition:
Tierarzneimittelgesetz überarbeiten

 

Jede Stimme zählt, danke!